direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Verwaltungsleistung

Leistungen bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation Gewährung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine medizinisch erforderliche Sterilisation.

Ausführliche Beschreibung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.

Bei Frauen: Wenn  

  • eine Schwangerschaft ihre Gesundheit gefährden würde.

Bei gesunden Männern:

  • Wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Schädigung bei der Frau zu erwarten ist und gleichzeitig der Eingriff der Sterilisation für die Frau lebensbedrohlich wäre.

In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.

Was sind die Voraussetzungen?

Die behandelnden Ärzte entscheiden, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vorliegt.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Elektronische Gesundheitskarte

Welche Gebühren fallen an?

Keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse. 

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen. 

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

27.11.2020

GKV Spitzenverband

Straße:
Reinhardtstraße 28
PLZ Ort:
10117 Berlin, Stadt
Telefon:
+49 302 062880
Fax:
+49 302 0628888
E-Mail:
kontakt@gkv-spitzenverband.de
WWW Adresse:
https://www.gkv-spitzenverband.de/service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp
Bemerkung
(Hier finden Sie eine alphabetische Liste aller gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sowie die Möglichkeit zur gezielten Suche nach Bundesländern.)
WWW Adresse:
https://www.gkv-spitzenverband.de/startseite/startseite.jsp

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

zurück Seitenanfang Seite drucken