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Verwaltungsleistung

Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft

Wenn Sie von Ihrem Ehegatten/Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner nicht mehr dauernd getrennt leben, steht Ihnen wieder die Steuerklassenkombination III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.

Formulare

Die Erklärung der Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft richten Sie bitte unverzüglich auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck an das zuständige Finanzamt.


Ausführliche Beschreibung

Nehmen Sie und Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner nach einem dauernden Getrenntleben die eheliche/lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wieder auf, stehen Ihnen wieder die familiengerechten Steuerklassen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu. 

Die familiengerechte Steuerklasse kann dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden. Sie wird zu Beginn des Monats berücksichtigt, in dem die Trennung beendet worden ist.

Sofern bei Ihnen und/oder Ihrem dauernd getrennt lebenden Ehegatte/Lebenspartner während des Getrenntlebens die Steuerklasse II berücksichtigt worden ist, entfällt diese mit Zuordnung der familiengerechten Steuerklassen.
 

Was sind die Voraussetzungen?

Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft von Ehegatten/Lebenspartnern nach dauernder Trennung.

Welche Unterlagen benötige ich?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Wie ist der Ablauf?

Für die Mitteilung über die Beendigung des Getrenntlebens und die entsprechende Änderung der Steuerklasse wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt   

  • Füllen Sie den amtlich vorgeschriebenen Vordruck unverzüglich aus und reichen Sie ihn bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein. 
  • Eine Berücksichtigung der familiengerechten Steuerklassen erfolgt dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren.

Welche Fristen gibt es?

Keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Das Finanzamt Ihres Wohnortes

Rechtsgrundlage(n)

§ 39e Absatz 6 Einkommensteuergesetz (EStG);
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39.html

Rechtsbehelf

Keine

Weitere Informationen

Behördenwegweiser, Finanzamtssuche auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern
https://www.bzst.de/gemfa

Formular: „Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/ lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft“ auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums unter „Lohnsteuer (Arbeitnehmer)“
https://www.formulare-bfinv.de/

Fachlich freigegeben durch

Freie und Hansestadt Hamburg

Finanzbehörde - Steuerverwaltung -

Fachlich freigegeben am

15.12.2020

Finanzamt Angermünde

Straße:
Jahnstraße 49
PLZ Ort:
16278 Angermünde
Telefon:
03331 267-0
Fax:
03331 267-200
E-Mail:
poststelle.fa-angermuende@fa.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://fa-angermuende.brandenburg.de

Öffnungszeiten

Montag         08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag       08:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch       08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag  08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag         08:00 bis 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung.

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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