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Verwaltungsleistung

Liegenschaftsbuch Auszug

Das Liegenschaftsbuch beinhaltet sachliche Informationen zum Flurstück (z. B. Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, ...) und persönliche Daten (Eigentümer des Flurstücks, ...).

Formulare

formlos


Ausführliche Beschreibung

Das Liegenschaftsbuch beinhaltet sachliche Informationen zum Flurstück (z. B. Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, ...) und persönliche Daten (Eigentümer des Flurstücks, ...). Man kann Flurstücksnachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Flurstücks- und Eigentümernachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Grundstücksnachweise und Bestandsnachweise beantragen.

Was sind die Voraussetzungen?

Das Liegenschaftsbuch enthält u. a. Daten mit Personenbezug. Das berechtigte Interesse zur Herausgabe dieser Daten (z. B. beim Eigentümernachweis) ist vom Antragsteller glaubhaft darzulegen.

Welche Unterlagen benötige ich?

ggf. Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bereitstellung von Auszügen aus dem Liegenschaftsbuch werden Gebühren nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

Wie ist der Ablauf?

Antragstellung (persönlich oder per E-Mail oder Post), Erstellen der Auszüge, Versand von Produkt und Gebührenbescheid.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

übliche Postzustellungsdauer bzw. sofort (persönlich, E-Mail)

Welche Fristen gibt es?

keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Rechtsgrundlage(n)

Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG) Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens in der jeweils gültigen Fassung.

Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung.

Rechtsbehelf

keine

Hinweise

Eine Vervielfältigung, Weiterverarbeitung, Umwandlung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der Zustimmung durch den Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen und die Adressen der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (Katasterbehörden) sowie der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure finden Sie auf der folgenden Internetseite: 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg

Fachlich freigegeben am

18.03.2022

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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