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Verwaltungsleistung

Feststellung einer Behinderung beantragen

Wenn Sie von einer Behinderung betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen. Dabei wird auch der Grad der Behinderung festgelegt.

Formulare

Ausführliche Beschreibung

Sind Sie von einer Behinderung betroffen und seit mehr als 6 Monaten gesundheitlich beeinträchtigt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen.

Als Ergebnis der Prüfung wird bei Ihnen gegebenenfalls ein Grad der Behinderung festgestellt. Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.

Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:

  • G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H – Hilflosigkeit
  • B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
  • GL – Gehörlosigkeit
  • BL – Blindheit
  • TBL – Taubblindheit

Was sind die Voraussetzungen?

  • Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als 6 Monate so beeinträchtigt, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder verhindert wird.
  • Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • formloser Antrag auf Feststellung einer Behinderung
  • Antragsformular der zuständigen Stelle
  • wenn vorhanden:
    • anderweitige Feststellungsnachweise über den Grad der Behinderung (beispielsweise Rentenbescheid oder entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung) 
    • relevante medizinische Unterlagen, zum Beispiel Gutachten
  • bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person
  • für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines EUMitgliedstaats: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Wie ist der Ablauf?

Sie können die Feststellung der Behinderung schriftlich beantragen:

  • Stellen Sie den Antrag an die zuständige Stelle.
  • Nach der Antragstellung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft.
  • Wenn notwendig, fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
  • Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt werden.

Welche Fristen gibt es?

Es gibt keine Frist.

Ihr Ansprechpunkt

Service-Telefon: 0355 2893 800

E-Mail: service@lasv.brandenburg. de

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Hinweise

Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

14.09.2022

Landesamt für Soziales und Versorgung

Straße:
Lipezker Str. 45
PLZ Ort:
03048 Cottbus/Chóśebuz
Bemerkung:
(Haus 5)
Telefon:
+49 355 28930
Fax:
+49 331 275484548
E-Mail:
post@lasv.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/

Öffnungszeiten

Unsere Besucherzeiten sind:

Montag:09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag:09:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag:09:00 – 16:00 Uhr

Erreichbarkeit Servicetelefon:

Montag und Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr

Dienstag: 08:00 – 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

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