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Verwaltungsleistung

Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen

Sie können eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2 oder A beantragen.

Formulare

Land Brandenburg:

Persönliche Antragstellung


Ausführliche Beschreibung

Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.

Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.

Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.

Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.

Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.

Um die Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung bestehen.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.
  • Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
  • Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
  • Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.

Land Brandenburg:

  • Mindestalter 15 Jahre
  • Ordentlicher Wohnsitz in einem Bundesland, dass das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre gesenkt hat
  • Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Klasse AM)
  • Erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung
  • Kenntnis von Erster Hilfe

Welche Unterlagen benötige ich?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Land Brandenburg:

Im Einzelfall unterschiedlich, je nach Aufwand

Wie ist der Ablauf?

Land Brandenburg:

Persönliche Antragstellung

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Land Brandenburg:

Unterschiedlich, je nach Eingang erforderlicher Unterlagen

Welche Fristen gibt es?

Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.

Land Brandenburg:

Die Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 15. Lebensjahres möglich.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.

Fahrschulen können bei der Beantragung der Fahrerlaubnis behilflich sein.

Ihr Ansprechpunkt

Zur Antragstellung wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

Die erste Fahrerlaubnis (mit Ausnahme von AM, L und T) erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.

Land Brandenburg:

In den Kartenführerschein wird die Schlüsselzahl 195 eingetragen. Diese Schlüsselzahl verliert mit Erreichen des regulären Mindestalters für die Klasse AM (16 Jahre) ihre Gültigkeit und die Fahrerlaubnis gilt damit bundesweit.

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

18.04.2023

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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