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Verwaltungsleistung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten

Rechtsgrundlage(n)

§§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 2, 4 Masseur- und Physiotherapeutengesetz
§§ 21b, 21c Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten
§ 10 Bundesvertriebenengesetz

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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