Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede betreffende Betriebsstätte eine Abfallerzeugnummer beantragen.
Land Brandenburg:
im (seltenen) Einzelfall kann der Antrag auch per E-Mail oder per Brief erfolgen
Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Wenn Sie im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie dafür eine Abfallerzeugernummer.
Die Abfallerzeugernummer
Eine Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnacheise und Begleitscheine. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig.
Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.
Hinweise:
Land Brandenburg:
bei Privatperson: Bescheinigung von öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger, dass Abfall nicht angenommen wird.
Land Brandenburg:
Handelsregister oder Gewerbeanmeldung
Land Brandenburg:
35,- Euro bei Neuantrag; 25,- bei Änderungsantrag
Land Brandenburg:
Für eine zügige Bearbeitung sind Anträge über das SBB-Portal zu stellen. Der Antrag wird elektronisch bearbeitet; Bescheid geht per E-Mail an Antragsteller oder Bevollmächtigten
Land Brandenburg:
Wenige Tage (idR 2-3 Arbeitstage)
Land Brandenburg:
keine
Bei SBB - Fr. Kröner-Ulitzsch/Fr. Fechner
Land Brandenburg:
Nur im Bescheid
Land Brandenburg:
Antrag eines „Flächenerzeuger“ erst nach telefonischer Rücksprache möglich.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe