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Verwaltungsleistung

Abfallerzeugernummer beantragen

Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede betreffende Betriebsstätte eine Abfallerzeugnummer beantragen.

Online beantragen

Formulare

Land Brandenburg:

im (seltenen) Einzelfall kann der Antrag auch per E-Mail oder per Brief erfolgen


Ausführliche Beschreibung

Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

Wenn Sie im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie dafür eine Abfallerzeugernummer.

Die Abfallerzeugernummer

  • ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise als Abfallbesitzer brauchen, um bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können,
  • kennzeichnet den Ort, an dem der Abfall entsteht oder anfällt,
  • ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.

Eine Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnacheise und Begleitscheine. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig.

Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.

Hinweise:

  • Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer.
  • Im Fall einer Namensänderung des Unternehmens bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn keine Änderung der rechtlichen Identität damit einhergeht.

Was sind die Voraussetzungen?

Land Brandenburg:

bei Privatperson: Bescheinigung von öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger, dass Abfall nicht angenommen wird.

Welche Unterlagen benötige ich?

Land Brandenburg:

Handelsregister oder Gewerbeanmeldung

Welche Gebühren fallen an?

Land Brandenburg:

35,- Euro bei Neuantrag; 25,- bei Änderungsantrag

Wie ist der Ablauf?

Land Brandenburg:

Für eine zügige Bearbeitung sind Anträge über das SBB-Portal zu stellen. Der Antrag wird elektronisch bearbeitet; Bescheid geht per E-Mail an Antragsteller oder Bevollmächtigten

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Land Brandenburg:

Wenige Tage (idR 2-3 Arbeitstage)

Welche Fristen gibt es?

Land Brandenburg:

keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

SBB Sonderabfallgesellschaft mbH

Ihr Ansprechpunkt

Bei SBB - Fr. Kröner-Ulitzsch/Fr. Fechner

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Land Brandenburg:

Nur im Bescheid

Hinweise

Land Brandenburg:

Antrag eines „Flächenerzeuger“ erst nach telefonischer Rücksprache möglich.

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Fachlich freigegeben am

12.09.2022

SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH

Straße:
Großbeerenstr. 231
PLZ Ort:
14480 Potsdam
Telefon:
+49 331 2793-0
Fax:
+49 331 2793-20
E-Mail:
info@sbb-mbh.de
WWW Adresse:
https://www.sbb-mbh.de/de/die-sbb/

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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