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Verwaltungsleistung

Abfallentsorgernummer beantragen

Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.

Formulare

Land Brandenburg:

per Mail: identnummern(at)sbb-mbh.de oder per Brief


Ausführliche Beschreibung

Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.

Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.

Was sind die Voraussetzungen?

Land Brandenburg:

genehmigte und errichtete Entsorgungsanlage

positives Votum der Überwachungsbehörde

Welche Unterlagen benötige ich?

Land Brandenburg:

  • Formloser Antrag mit Kontaktdaten
  • Handelsregister oder Gewerbeanmeldung
  • Seite 1 der Genehmigung für die Entsorgungsanlage

Welche Gebühren fallen an?

Land Brandenburg:

Für die Erteilung einer Entsorgernummer 100,- €, für die Änderung 25,- €, jeweils zuzügl. MwSt.

Für die zugehörige Sekundärerzeugernummer 70,- € für die Erteilung und 25,- € für die Änderung, jeweils zuzügl. MwSt

Wie ist der Ablauf?

Land Brandenburg:

Nach Antragstellung wird ein Votum der zuständigen Überwachungsbehörde eingeholt.

Erstellung Kostenfestsetzungsbescheid

Nach Zahlungseingang Versand des Bescheides

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Land Brandenburg:

ca. 2 Wochen

Welche Fristen gibt es?

Land Brandenburg:

keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

SBB Sonderabfallgesellschaft mbH

Ihr Ansprechpunkt

Bei SBB Frau Rettschlag, Frau Hagen, Herr Dr. Döring

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Land Brandenburg:

Nur im Bescheid

Hinweise

Land Brandenburg:

Eine Entsorgernummer wird in der Regel zusammen mit einer sekundär Abfallerzeugernummer vergeben.

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Fachlich freigegeben am

12.09.2022

SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH

Straße:
Großbeerenstr. 231
PLZ Ort:
14480 Potsdam
Telefon:
+49 331 2793-0
Fax:
+49 331 2793-20
E-Mail:
info@sbb-mbh.de
WWW Adresse:
https://www.sbb-mbh.de/de/die-sbb/

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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