Wenn Sie Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
Das Formular zur unternehmensbezogenen Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien (gemäß Anhang I Nr. 2.4.2 GefStoffV und Nummer 3.2 TRGS 519) ist in der technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) auf Seite 45 unter Anlage 1.1 zu finden.
Für Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen benötigen Sie eine Zulassung. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten, wenn Asbest in schwachgebundener Form vorliegt oder durch die Arbeiten, bei denen eine hohe Anzahl an Asbestfasern freigesetzt werden können.
Kosten: variabel von 100 bis 1000 Euro
Eine Zulassung für Sanierungs- oder Abbruchtätigkeit können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.
Zeitnah nach Antragseingang
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
§8 Absatz 8 i.V.m. Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 der GefStoffV
Weitere Informationen, wie Sie ggf. Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen können, werden in der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid beschrieben.
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe