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Verwaltungsleistung

Übertragung der Fliegenden Bauten anzeigen

Übertragung der Fliegenden Bauten auf Dritte anzeigen

Formulare

Schriftformerfordernis, kein Onlineverfahren


Ausführliche Beschreibung

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgebaut und zerlegt zu werden. Sie bedürfen vor der erstmaligen Aufstellung und in Gebrauchnahme einer Ausführungsgenehmigung (z. B. Zelthallen, Karusselle). Diese wird von der Prüfstelle für Fliegende Bauten (TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Regionalbereich Berlin) erteilt.

Die Ausführungsgenehmigung wird nach erfolgreicher Prüfung der vorgelegten Unterlagen incl. Erstabnahme befristet erteilt (bis zu fünf Jahre). Sie kann auf Antrag verlängert werden. Die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerungen und alle zugehörigen Unterlagen werden in einem gebundenen Prüfbuch zusammengefasst welches den fliegenden Bau an allen Aufstellorten begleitet.

Der Wechsel des Wohnortes, der Niederlassung und die Übertragung auf Dritte sind anzuzeigen und im Prüfbuch einzutragen.

Was sind die Voraussetzungen?

keine

Welche Unterlagen benötige ich?

Angaben zur Übertragung

Welche Gebühren fallen an?

Wie ist der Ablauf?

Die Übertragung der Ausführungsgenehmigung auf Dritte wird in das Prüfbuch eingetragen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

3 Wochen

Welche Fristen gibt es?

keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

TÜV Rheinland Industrie

Ihr Ansprechpunkt

Prüfstelle fliegende Bauten

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Fachlich freigegeben am

17.02.2023

TÜV Rheinland Industrie Service GmbH

Straße:
Alboinstraße 56
PLZ Ort:
12103 Berlin, Stadt

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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