Sie möchten eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Desinfektorin / Desinfektor beantragen?
Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Lehrgangsteilnahme und Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Desinfektorin / Desinfektor erteilt.
- Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden,
- Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet,
- Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
keine
Durch die Ausbildungseinrichtung wird ein Zeugnis über die Ausbildung und die Anerkennung der besonderen Sachkunde gem. § 18 Infektionsschutzgesetz zum/zur Desinfektor/in ausgestellt.
Die Berufsbezeichnung darf erst nach erfolgter Prüfung und Ausstellung des Zeugnisses geführt werden.
Ausbildungseinrichtung
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektoren und Desinfektorinnen der Ausbildungseinrichtung
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe