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Verwaltungsleistung

Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von Forstschadinsekten aus der Luft ausbringen

Grundsätzlich ist die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen im Land Brandenburg verboten. Für eine Ausbringung, ist ein Genehmigungsverfahren durchzuführen.

Formulare

Ausführliche Beschreibung

Für eine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen benötigen Sie eine Genehmigung. Im Land Brandenburg wird das Genehmigungsverfahren vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) durchgeführt. Es prüft Ihren Genehmigungsantrag sowie die Vollständigkeit der Antragsunterlagen. Sie erhalten einen schriftlichen Genehmigungsbescheid.

Was sind die Voraussetzungen?

Sie müssen Waldeigentum besitzen oder Verfügungsberechtigte Person sein bzw. Körperschaft.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antragsformular
  • Kopie des Luftfahrerscheins
  • Kopie des Sachkundenachweises der Anwender (Pilot und Bodenpersonal) nach § 9 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes
  • Anwendungsplan (flurstückgenau) mit Aufwandmengen der Pflanzenschutzmittel einschließlich der verwendeten Zusatzstoffe sowie der voraussichtlichen Anwendungszeitpunkte oder Anwendungszeiträume Arbeitsflugkarte, analog oder digital
  • schriftliche Erlaubnis der Nutzungsberechtigten der betroffenen Bodenflächen, die als Arbeitsflugplätze (einschließlich Betankungsplätze) vorgesehen sind

Welche Gebühren fallen an?

Wie ist der Ablauf?

Für eine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen wird ein Genehmigungsverfahren durchgeführt.

Ihnen muss eine Gefährdungsbeurteilung des Landesbetrieb Forst Brandenburg vorliegen. 

Eine Abstimmung mit der zuständigen Oberförsterei ist durchzuführen.

Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer/Verfügungsberechtigte stellen einen formgebundenen Antrag an das LELF.

Das LELF prüft den Antrag förmlich und fachlich unter Beteiligung von Fachbehörden.

Der Antrag wird im Ergebnis schriftlich beschieden. Die Gebühren werden der Antragstellerin, dem Antragsteller mit Bescheid mitgeteilt.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

30 Werktage

Welche Fristen gibt es?

Fristtyp: Antragsfrist

Dauer: 30 Werktage

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Abteilung Pflanzenschutz

Ihr Ansprechpunkt

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Abteilung Pflanzenschutz

pflanzenschutzdienst@lelf.brandenburg.de

+49 335 60676-2101

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

17.07.2023

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Straße:
Müllroser Chaussee 54
PLZ Ort:
15236 Frankfurt (Oder)
Telefon:
0335 60676-2403
Bemerkung
(Büro Präsidentin Öffentlichkeitsarbeit)
Telefon:
0335 60676-2403
Bemerkung
(Abteilung 1 - Service und Fördermanagement)
Telefon:
0335 60676-2101
Bemerkung
(Abteilung 3 - Pflanzenschutzdienst)
Fax:
0335 60676-2404
E-Mail:
poststelle@lelf.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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