Das „Prenzlauer Profil“ gewährt finanzielle und materielle Zuwendungen für die Durchführung von Projekten in den Bereichen Kultur, Sport, Tourismus, Soziales, Integration, Kinder, Jugend, Frauen, Senioren und Menschen mit Behinderungen.
Die Stadt Prenzlau ist sich der wichtigen Rolle des bürgerschaftlichen Engagements ihrer Einwohnerinnen und Einwohner und der Tätigkeit der Vereine bewusst, die vielfältige Beiträge zur weiteren Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens in der Stadt leisten. Zur Würdigung und Unterstützung des bürgerlichen Engagements und des Ehrenamtes leistet die Stadt Prenzlau im Rahmen der nicht normierten (freiwilligen) Selbstverwaltungsaufgaben, mit dieser Förderrichtlinie einen finanziellen und materiellen Beitrag.
Antragsberechtigt sind:
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, wenn sie Einwohner der Stadt Prenzlau sind und gemeinnützig anerkannte juristische Personen, wenn sie ihren Sitz in der Stadt Prenzlau haben. Vereinseigene Sportstätten müssen im Gebiet der Stadt Prenzlau und ihrer Ortsteile liegen.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist, dass
Der Antrag ist formgebunden an die Stadt Prenzlau, Amt für Bildung, Sport und Soziales zu stellen. Dem Antrag ist ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichener Finanzierungsplan beizufügen, der im Falle der Bewilligung verbindlich wird.
Anträge auf Projektförderung sind grundsätzlich bis zum 31.12. des Vorjahres zu stellen. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel können Anträge auch spätestens acht Wochen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Die Bearbeitung erfolgt dann in der Reihenfolge der eingereichten Anträge.
Im Falle des Antrages auf investive Sportförderung endet die Antragsfrist am 31. Dezember des Vorjahres (Ausschlussfrist).
Richtlinie zur Förderung im Rahmen des „Prenzlauer Profils“
Allgemeine Nebenbestimmungen für die Zuwendungen zur Projektförderung der Stadt Prenzlau (ANBest-P)
Stadt Prenzlau
Mo: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Di: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr |
Mi: | geschlossen |
Do: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr |
Fr: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe
Am Seeweg
Parkplatz: 60
Behindertenparkplatz: 2
Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8
Behindertenparkplatz: 1