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Verwaltungsleistung

Lehramtsprüfungen aus anderen Bundesländern anerkennen

Lehramtsprüfungen bzw. Lehramtsbefähigungen, die in anderen Bundesländern absolviert / erworben wurden, werden in Brandenburg im Rahmen des Einstellungsprozesses anerkannt.

Formulare

Bewerbungsverfahren für den Vorbereitungsdienst und für den Schuldienst sind online verfügbar.


Ausführliche Beschreibung

Mit dem Abschluss Ihres Lehramtsstudiums aus einem anderen Bundesland können Sie sich in Brandenburg um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bewerben; mit dem Abschluss Ihres Lehramtsstudiums oder Ihrer Lehramtsbefähigung aus einem anderen Bundesland können Sie sich in Brandenburg um die Einstellung in den Schuldienst bewerben.

Was sind die Voraussetzungen?

Sie haben in einem anderen Bundesland als Brandenburg ein Lehramtsstudium mit dem Abschluss als Erste Staatsprüfung bzw. Master of Education abgeschlossen und / oder den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Lebenslauf
  • amtlich beglaubigte Kopie des Bachelor-Zeugnisses und der Urkunde
  • Leistungsübersicht des Bachelor-Studienganges
  • amtlich beglaubigte Kopie des Master-Zeugnisses und der Urkunde
  • Leistungsübersicht des Master-Studienganges
  • amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Ersten Staatsprüfung
  • Leistungs- / Studienübersicht der Ersten Staatsprüfung
  • ggfls. amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der (Zweiten) Staatsprüfung
  • ggfls. amtlich beglaubigte Kopien von Erweiterungsprüfungen
  • Geburtsurkunde
  • ggfls. Kopie eines Nachweises über die Namensänderung
  • Erklärung zum Gesundheitszustand
  • Nachweis einer Masernimmunisierung bzw. –impfung, wenn nach dem 31.121970 geboren
  • Erklärung zu bereist absolvierten Zeiten im Vorbereitungsdienst
  • Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Internet entnehmen. Weitere Unterlagen können eingereicht bzw. abgefordert werden (z.B. Schwerbehinderung, Geburtsurkunden von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen)

Welche Gebühren fallen an?

Keine (in Brandenburg gibt es kein gesondertes Antragsverfahren)

Wie ist der Ablauf?

Nachdem die Bewerbung um Einstellung online oder schriftlich eingegangen ist,

  • wird nach 13 Abs. 1 und 2 Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz geprüft,
  • des Weiteren werden die Unterlagen auf Vollständigkeit gesichtet und ggf. noch Unterlagen oder Informationen nachgefordert.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Da kein Antrag gestellt werden muss, kann keine Bearbeitungsdauer angegeben werden. Bei Eingang der Bewerbungsunterlagen erfolgt die Bearbeitung zeitnah

  • für den Vorbereitungsdienst vom MBJS / Referat 36,
  • für die Einstellung in den staatlichen Schuldienst von dem jeweils zuständigen staatlichen Schulamt.

Welche Fristen gibt es?

keine Fristen

Die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst erfolgt grundsätzlich zu Stichtagen (02.04. bzw. 05.10. jeden Jahres).

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Referat 36 (Vorbereitungsdienst)

Staatliche Schulämter (Einstellungen in den Schuldienst)

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

01.06.2023

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Straße:
Heinrich-Mann-Allee 107
PLZ Ort:
14473 Potsdam
Bemerkung:
(Haus 1/1a)
Telefon:
0331 866-0
Fax:
0331 27548-4906
E-Mail:
poststelle@mbjs.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://mbjs.brandenburg.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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