direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Verwaltungsleistung

Hochschulzeugnis erhalten

Nach Ihrer letzten erfolgreichen Prüfungsleistung werden die Abschlussdokumente von der jeweilige Hochschule erstellt.

Formulare

Formulare: teilweise
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise


Ausführliche Beschreibung

Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelor- oder Masterstudiums  erhalten Sie ein Zeugnis, das die absolvierten Module des Studiengangs und das Thema der Abschlussarbeit unter Angabe der jeweiligen Bewertungen und der erworbenen ECTS-Leistungspunkte sowie die Gesamtnote enthält.

Zudem erhalten Sie eine Urkunde, mit welcher die Hochschule den Bachelor- oder Mastergrad verleiht.

Darüber hinaus erhalten Sie als Anlage zum Zeugnis ein in deutscher und englischer Sprache verfasstes Dokument (Diploma Supplement). Dieses beinhaltet Informationen insbesondere über die Hochschule, die Zugangsvoraussetzungen für das Studium, die Studieninhalte, den Studienverlauf und die mit dem Abschluss erworbene Qualifikation.

Die Urkunde und das Zeugnis erhalten Sie in deutscher und – ggf. auf Antrag – auch in englischer Sprache. Auf Antrag bei der jeweiligen Hochschule können Sie diese auch in englischer Sprache erhalten. Einige Hochschulen haben in ihren Rahmenprüfungsordnungen auch eine Ausgabe von Dokumenten in beiden Sprachen vorgesehen, ohne dass es eines gesonderten Antrags bedarf.

Was sind die Voraussetzungen?

Sie haben alle in Ihrem Studiengang erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht.

Welche Unterlagen benötige ich?

abhängig von Ihrer Hochschule und Ihrem Studiengang

Welche Gebühren fallen an?

keine

Wie ist der Ablauf?

Ausstellung der Abschlussdokumente überwiegend von Amts wegen, gegebenenfalls auch auf Antrag.

Sie sollten sich im Vorfeld über den Verfahrensablauf bei der jeweiligen Hochschule bzw. dem zuständigen Prüfungsamt informieren.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

abhängig von der jeweiligen Hochschule

Welche Fristen gibt es?

keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

die jeweilige Hochschule

Rechtsgrundlage(n)

Rahmenordnungen der Hochschulen für Studium, Prüfungen, Zugang und Zulassung

Studien-und Prüfungsordnungen der Hochschulen

Rechtsbehelf

Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

12.07.2023

Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg

Straße:
Platz der Deutschen Einheit 1
PLZ Ort:
03046 Cottbus/Chóśebuz
Telefon:
+49 355 69-0
Fax:
+49 355 692-156
E-Mail:
studium@b-tu.de
WWW Adresse:
https://www.b-tu.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

zurück Seitenanfang Seite drucken