Die Suche und Grabung nach Bodendenkmalen sowie Bergung von Bodendenkmalen aus Gewässern sind genehmigungspflichtig.
Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Die Suche und Grabung nach Bodendenkmalen sowie Bergung von Bodendenkmalen aus Gewässern, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle.
Vorhaben in Grabungsschutzgebieten, die verborgene Denkmale gefährden können, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle. Eine bisherige landwirtschaftliche Nutzung ist genehmigungsfrei, eine Nutzungsänderung bedarf jedoch einer Genehmigung.
Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B.:
Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn sichergestellt ist, dass Bodendenkmale oder Quellen für die Forschung nicht gefährdet werden oder ein überwiegendes öffentliches Interesse an den Nachforschungen besteht.
Sie stellen für die betreffenden Flächen / Gebiete einen Antrag auf Genehmigung.
Nach Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen eine Genehmigung erteilt, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen sein.
Keine
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)
Widerspruchsverfahren / Klage vor dem Verwaltungsgericht
Um sicherzustellen, dass durch die Suche Bodendenkmale oder Quellen für die Forschung nicht gefährdet werden, bietet das BLDAM Kurse für ehrenamtliche Bodendenkmalpflege an.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe