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Verwaltungsleistung

Akteneinsicht / Information zu Bodendenkmal beantragen

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie sonstige berechtigte Personen können Auskünfte zu bekannten Bodendenkmalen auf den betreffenden Grundstücken erfragen.

Formulare

Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Ausführliche Beschreibung

Bodendenkmale sind bewegliche und unbewegliche Sachen, insbesondere Reste oder Spuren von Gegenständen, Bauten und sonstigen Zeugnissen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden.

Eine Erstinformation zu Bodendenkmalen erhalten Sie über das Geoportal des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums. Für rechtsverbindliche oder weitergehende Auskünfte können Sie eine Anfrage stellen oder Akteneinsicht beantragen. Soweit schutzwürdige Belange des Eigentümers nicht entgegenstehen, erhalten Sie Akteneinsicht oder weitere Informationen.

Was sind die Voraussetzungen?

Eigentümer erhalten uneingeschränkt Akteneinsicht.

Der Akteneinsicht / Auskunft dürfen schutzwürdige Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.
Gegebenenfalls ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. 

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Eigentumsnachweis und/oder
  • Nachweis der Beauftragung mit Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Für Eigentümer des Denkmals: keine

Für Dritte: je nach Aufwand, gemäß der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes

Wie ist der Ablauf?

  • Sie beantragen Akteneinsicht oder nähere Informationen.
  • Ihr Antrag wird geprüft.
  • Falls weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sind, werden Sie benachrichtigt.
  • Im Falle der Ablehnung erhalten Sie einen Bescheid,

Im Falle der Genehmigung wird das Brandenburgische Landesamt und Archäologische Landesmuseum mit Ihnen einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren oder Ihnen die Informationen in anderer Weise zukommen lassen.

Welche Fristen gibt es?

Keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren und Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht.

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

29.06.2023

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum

Straße:
Wünsdorfer Platz 4
PLZ Ort:
15806 Wünsdorf
Telefon:
033702 211-1200
Fax:
033702 211-1202
E-Mail:
poststelle@bldam-brandenburg.de
WWW Adresse:
https://www.bldam-brandenburg.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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