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Verwaltungsleistung

Einsicht in eine Denkmalakte beantragen

Wenn Sie Einsicht in die Denkmalakte erhalten möchten, können Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

Formulare

Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise


Ausführliche Beschreibung

Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Denkmale werden in einem Verzeichnis der Kulturdenkmale erfasst.

Wenn Sie eine Denkmalauskunft oder Akteneinsicht erhalten möchten, können Sie diese beim Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum beantragen.

Eigentümer erhalten eine uneingeschränkte Akteneinsicht. Andere Personen erhalten nur insoweit Einsicht, wie datenschutzrechtliche Vorschriften und der Schutz von Geschäftsdaten nicht entgegenstehen.  

Bei Bodendenkmalen und bei beweglichen Denkmalen kann der Nachweis eines berechtigten Interesses verlangt werden.

Nach Prüfung des Antrages und der gegebenenfalls notwendigen Unterlagen und Nachweise erhalten Sie die gewünschte Auskunft vom Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum, falls datenschutzrechtliche oder andere schutzwürdige Belange des Denkmaleigentümers nicht entgegenstehen. In bestimmten Fällen kann die Auskunft verweigert werden.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Eigentümer von Denkmalen erhalten uneingeschränkt Akteneinsicht / Informationen
  • bei beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen kann der Nachweis eines berechtigten Interesses verlangt werden.
  • Der Akteneinsicht / Auskunft dürfen schutzwürdige Interessen der Eigentümer nicht entgegenstehen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Adressangabe des Denkmals
  • Gegebenenfalls Vollmacht
  • Gegebenenfalls Nachweis der Eigentümerschaft
  • Gegebenenfalls Nachweis der dinglichen Berechtigung

Welche Gebühren fallen an?

Für Eigentümer von Denkmalen: keine

Für Dritte: je nach Aufwand, gemäß der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes

Wie ist der Ablauf?

  • Sie beantragen formlos Akteneinsicht.
  • Falls weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sind, werden Sie benachrichtigt.
  • Der Akteneinsichtsantrag wird geprüft.
  • Im Falle der Ablehnung erhalten Sie einen Bescheid.
  • Im Falle der Genehmigung wird das Brandenburgische Landesamt und Archäologische Landesmuseum einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren oder Ihnen die Information in anderer Weise zukommen lassen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Bis zu 4 Wochen

Welche Fristen gibt es?

Keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren und Klage vor dem Verwaltungsgericht

Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

10.07.2023

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum

Straße:
Wünsdorfer Platz 4
PLZ Ort:
15806 Wünsdorf
Telefon:
033702 211-1200
Fax:
033702 211-1202
E-Mail:
poststelle@bldam-brandenburg.de
WWW Adresse:
https://www.bldam-brandenburg.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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