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Verwaltungsleistung

Akteneinsicht / Information zu Bau- und Kunstdenkmal beantragen

Auskunft über den etwaigen Denkmalwert erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

Formulare

Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise


Ausführliche Beschreibung

Bau- und Kunstdenkmale können zum Beispiel Gebäude, Teile von Gebäuden, Kunstgegenstände oder Wandmalereien, aber auch ganze Straßenzüge sein.

Im Land Brandenburg wird aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Gründen einem Objekt ein besonderer Wert zugesprochen. Diese Werte werden mit wissenschaftlichen Methoden und Forschungen festgestellt und führen schließlich zur Eintragung in die Denkmalliste.

Eine Erstinformation zu Bau- und Gartendenkmalen erhalten Sie über die Denkmaldatenbank des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums.

Für rechtsverbindliche oder weitergehende Auskünfte können Sie eine Anfrage stellen oder Akteneinsicht beantragen. Soweit schutzwürdige Belange der Eigentümer nicht entgegenstehen, erhalten Sie die Akteneinsicht oder Information.

Was sind die Voraussetzungen?

Eigentümer erhalten uneingeschränkt Akteneinsicht / Informationen.  Der Akteneinsicht durch Dritte/ Auskunft an Dritte dürfen schutzwürdige Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen

Welche Unterlagen benötige ich?

  • ggf. Eigentumsnachweis
  • ggf. Bildmaterialien, historische Schriften oder Baupläne

Welche Gebühren fallen an?

Für Eigentümer von Denkmalen: keine

Für Dritte: je nach Aufwand, gemäß der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes

Wie ist der Ablauf?

  • Sie beantragen formlos Akteneinsicht.
  • Falls weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sind, werden Sie benachrichtigt.
  • Der Akteneinsichtsantrag wird geprüft.
  • Im Falle der Ablehnung erhalten Sie einen Bescheid.
  • Im Falle der Genehmigung wird das Brandenburgische Landesamt und Archäologische Landesmuseum einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren oder Ihnen die Information in anderer Weise zukommen lassen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Bis zu 4 Wochen

Welche Fristen gibt es?

Keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren und Klage vor dem Verwaltungsgericht

Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

10.07.2023

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum

Straße:
Wünsdorfer Platz 4
PLZ Ort:
15806 Wünsdorf
Telefon:
033702 211-1200
Fax:
033702 211-1202
E-Mail:
poststelle@bldam-brandenburg.de
WWW Adresse:
https://www.bldam-brandenburg.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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