direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Verwaltungsleistung

EID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung wegen Adressänderung

Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Formulare

Formulare vorhanden: nein

Schriftform erforderlich: nein

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: ja


Ausführliche Beschreibung

Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der für Sie zuständigen Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.

Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zur zuständigen Meldebehörde an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.

Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist

Was sind die Voraussetzungen?

  • Sie müssen umgezogen sein.
  • Sie müssen eine eID-Karte besitzen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Aktuelle amtliche Meldebestätigung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Wie ist der Ablauf?

  • Sie melden sich persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
  • Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor
  • Anschließend ändert die Meldebehörde kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Welche Fristen gibt es?

Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Meldebehörde

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 23

Fachlich freigegeben am

20.11.2023

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

zurück Seitenanfang Seite drucken