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Verwaltungsleistung

Psychosoziale Prozessbegleitung Anpassung

Wie Sie die Beendigung Ihrer Tätigkeit als psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin oder die Änderung persönlicher Daten anzeigen können.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Ausführliche Beschreibung

Sie können die Beendigung Ihrer Tätigkeit als psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin oder die Änderung persönlicher Daten hier anzeigen.

Diese Formulare richten sich an Menschen, die in Brandenburg als psychosoziale Prozessbegleiterin/psychosozialer Prozessbegleiter tätig sind und die Beendigung Ihrer Tätigkeit oder die Änderung persönlicher Daten anzeigen möchten.

Was sind die Voraussetzungen?

Sie müssen als psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin im Land Brandenburg anerkannt sein.

Welche Gebühren fallen an?

gebührenfrei

Wie ist der Ablauf?

Sie können die Beendigung Ihrer Tätigkeit als psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin oder die Änderung persönlicher Daten schriftlich oder elektronisch anzeigen.

Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

1 – 6 Wochen

Welche Fristen gibt es?

Keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg

Referat III.5
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam

Rechtsgrundlage(n)

Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren

(PsychPbG) vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2525, 2529)

Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (BbgAGPsychPbG) vom 20. Dezember 2016 (GVBl. I Nr. 29)

Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Psychosoziale Prozessbegleitungs-Ausführungsverordnung) vom 9. Januar 2017 (GVBl. II Nr. 2)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

29.09.2023

Ministerium der Justiz

Straße:
Heinrich-Mann-Allee 107
PLZ Ort:
14473 Potsdam
Bemerkung:
(Besuchereingang: Friedrich-Engels-Straße 14473 Potsdam)
Telefon:
0331 866-0
Fax:
0331 866-3080
E-Mail:
Poststelle@mdj.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://mdj.brandenburg.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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