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Verwaltungsleistung

Kampfmittelbelastung Überprüfung

Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung erfolgt auf Antrag durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (KMBD)

Formulare

  • Formulare: Antrag zur Überprüfung auf Kampfmittelbelastung
  • Onlineverfahren möglich: ja (teilweise)
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Ausführliche Beschreibung

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst führt eine Übersicht über alle Kampfmittelverdachtsflächen im Land Brandenburg und stellt diese  den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung.

Liegt ein Baufeld in einer Kampfmittelverdachtsfläche, so ist vor Baubeginn die Kampfmittelfreiheit nachzuweisen.

Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes oder nach erfolgter Kampfmittelräumung durch Bescheinigung der ausführenden Kampfmittelräumfirma erbracht werden.

Was sind die Voraussetzungen?

Keine

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antrag
  • Kartenauszug mit Kennzeichnung des Bauvorhabens
  • Flurkarte mit Kennzeichnung des Flurstückes
  • Lageplan mit Einzeichnung der vorhandenen Bebauung und des geplanten Vorhabens
  • Betretungserlaubnis

Eigentumsnachweis

Welche Gebühren fallen an?

Kostenrahmen: Gebühr: EUR 50 – 800

Wie ist der Ablauf?

Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung können Sie mit dem online bereitstehenden Formular beantragen oder vorab auch per E-Mail versenden:

  • Füllen Sie das bereitgestellte Formular aus.
  • Fügen Sie die nötigen Unterlagen bei
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Kampfmittelbeseitigungsdienst ein.

Per Post erhalten Sie dann die gewünschte Auskunft einschl. Gebührenbescheid.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

10 bis 12 Wochen

Welche Fristen gibt es?

Keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg

Kampfmittelbeseitigungsdienst

Ihr Ansprechpunkt

Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg

Kampfmittelbeseitigungsdienst

Am Baruther Tor 20

15806 Zossen

Fax: 033702/214200

Telefon Zentrale: 033702/2140

E-Mail: kampfmittelbeseitigungsdienst@polizei.brandenburg.de

Rechtsgrundlage(n)

§ 37a OBG

§ 13 BbgBO

Runderlass III Nr. 78/1994 vom 8. November 1994

Kampfmittelverordnung des Landes Brandenburg

Rechtsbehelf

Rechtsbehelfe im Rahmen des Ordnungsbehördengesetz

Hinweise

Für die Modellregion Oranienburg bestehen seit 1. August 2019 zunächst befristet  erweiterte Sonderregelungen gemäß des Ordnungsbehördengesetzes.

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales,

Referat 46

Fachlich freigegeben am

19.05.2020

Zentraldienst der Polizei

Straße:
Am Baruther Tor 20
PLZ Ort:
15806 Zossen
Telefon:
033702 91-484
Fax:
033702 91-495
E-Mail:
pressestelle.zdpol@polizei.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://www.polizei.brandenburg.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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