Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung erfolgt auf Antrag durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (KMBD)
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst führt eine Übersicht über alle Kampfmittelverdachtsflächen im Land Brandenburg und stellt diese den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung.
Liegt ein Baufeld in einer Kampfmittelverdachtsfläche, so ist vor Baubeginn die Kampfmittelfreiheit nachzuweisen.
Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes oder nach erfolgter Kampfmittelräumung durch Bescheinigung der ausführenden Kampfmittelräumfirma erbracht werden.
Keine
Eigentumsnachweis
Kostenrahmen: Gebühr: EUR 50 – 800
Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung können Sie mit dem online bereitstehenden Formular beantragen oder vorab auch per E-Mail versenden:
Per Post erhalten Sie dann die gewünschte Auskunft einschl. Gebührenbescheid.
10 bis 12 Wochen
Keine
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Am Baruther Tor 20
15806 Zossen
Fax: 033702/214200
Telefon Zentrale: 033702/2140
E-Mail: kampfmittelbeseitigungsdienst@polizei.brandenburg.de
§ 37a OBG
§ 13 BbgBO
Runderlass III Nr. 78/1994 vom 8. November 1994
Kampfmittelverordnung des Landes Brandenburg
Rechtsbehelfe im Rahmen des Ordnungsbehördengesetz
Für die Modellregion Oranienburg bestehen seit 1. August 2019 zunächst befristet erweiterte Sonderregelungen gemäß des Ordnungsbehördengesetzes.
Ministerium des Innern und für Kommunales,
Referat 46
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe