Wenn Sie Waffen und/oder Munition sammeln wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Online-Dienste vorhanden: nicht bekannt
Formulare vorhanden: nicht bekannt
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Land Brandenburg:
Online-Dienste vorhanden: nicht bekannt
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein; in Ausnahmefällen: Ja
Die rote Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb oder Besitz von Schusswaffen oder Munition. Sie kann ausschließlich von Waffensammlern oder Waffensachverständigen (s. „Verwandte Themen“) beantragt werden. Waffensammler sind Personen, die glaubhaft machen können, dass sie Schusswaffen oder Munition für eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung benötigen. Kulturhistorisch bedeutsam ist auch eine wissenschaftlich-technische Sammlung.
Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.
Um die Erlaubnis zu erhalten, erlaubnispflichtige Waffen und Munition zu sammeln, müssen Sie
nachweisen.
GebOMIK
Tarifstelle 14.1.1.7
Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Waffensammler nach § 17 Abs. 2 WaffG
EUR 240,00
14.1.1.8
Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Erwerber einer Waffensammlung infolge Erbfalls (§ 17 Abs. 3 WaffG)
EUR 150,00
14.1.3.2 Umschreibung einer Waffenbesitzkarte auf Grund einer Änderung des Sammelthemas bei Waffensammlern (§ 17 Abs. 2 WaffG)
EUR 150,00
14.1.2.5
Eintragung einer erworbenen Waffe, soweit die Eintragung nicht durch die bei der Ausstellung der WBK entrichteten Gebühr abgegolten ist (§ 10 Abs. 1a WaffG)
EUR 25,00
Tarifstelle 14.1.5.1 Ausstellung eines Munitionserwerbsscheines für Munitionssammler (§ 17 Abs. 2 WaffG)
EUR 180,00
Sie müssen die rote Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Waffenbehörde stellt Ihnen die rote Waffenbesitzkarte aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Waffenbehörden bei den Polizeidirektionen des Landes Brandenburg
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
;Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe