Wenn Sie mit einer erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffe schießen wollen, müssen Sie grundsätlich vorher eine Erlaubnis beantragen. Ausgenommen sind insbesondere Jäger bei der Jagdausübung und Sportschützen beim Schießen auf genehmigten Schießstätten.
Formulare finden sich auf der Internetseite
Der Antrag ist schriftlich unter Verwendung der Vordrucke bei der zuständigen Waffenbehörde einzureichen.
Persönliches Erscheinen nötig: Nein, in Ausnahmefällen ja
Sie können die Erlaubnis für einen Einzelabschuss oder eine Dauererlaubnis beantragen.
Generell sind Schusswaffen Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.
Sie müssen möglichst im Antrag angeben, wo Sie schießen wollen, zum Beispiel Adresse, Gemarkung. Schießen Sie im Auftrag eines Gehegebetreibers, müssen Sie dessen Erlaubnis/Auftrag vorlegen sowie ggf. weitere Angaben zum Gehegebetreiber machen.
Sie benötigen keine Erlaubnis zum Schießen mit einer Waffe, wenn Sie
Die Schießerlaubnis kann Ihnen versagt werden, wenn Sie nicht innerhalb der letzten 5 Jahre in Deutschland gewohnt haben.
Um die Schießerlaubnis zu erhalten, müssen Sie
nachweisen.
Wenn Sie ohne waffenrechtliche Erlaubnis mit Waffen und Munition umgehen, kann das einen Straftatbestand verwirklichen.
Land Brandenburg:
Sie können die Erlaubnis für einen Einzelabschuss oder eine Dauererlaubnis beantragen.
Generell sind Schusswaffen Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.
Sie müssen möglichst im Antrag angeben, wo Sie schießen wollen, zum Beispiel Adresse, Gemarkung.
Schießen Sie im Auftrag eines Gehegebetreibers, müssen Sie dessen Erlaubnis/Auftrag vorlegen sowie ggf. weitere Angaben zum Gehegebetreiber machen.
Die Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten kann Ihnen versagt werden, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich diese Gesetzes haben.
Um die Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten zu beantragen, , müssen Sie
nachweisen.
Wenn Sie ohne waffenrechtliche Erlaubnis mit Waffen und Munition umgehen, kann das einen Straftatbestand verwirklichen.
Ferner handeln Sie ordnungswidrig, wenn Sie ohne Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 4 dieser in Verbindung mit Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1 Satz 1 mit einer Schusswaffe schießen.
Sie können auch andere Bedürfnisse angeben, die dann von der zuständigen Behörde geprüft werden.
GebOMIK
Tarifstelle 14.2.6
Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten (§ 10 Abs. 5, § 16 Abs. 3 WaffG)
30,00 € bis 200,00 €
Sie müssen die Erlaubnis zum Schießen bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Waffenbehörde erteilt Ihnen die Erlaubnis, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Waffenbehörde bei den Polizeidirektionen des Landes Brandenburg
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
;Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe