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Verwaltungsleistung

Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

Ausführliche Beschreibung

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

  • die für den Anspruch wichtig sein können oder
  • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

Beispiele für Änderungen:

  • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
  • Sie ziehen um.
  • Sie heiraten.
  • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
  • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
  • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
  • Der andere Elternteil ist gestorben.
  • Das Kind ist gestorben.
  • Das Kind besucht keine Schule mehr.
  • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
  • Es liegen Änderungen vor.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen gibt es?

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Landkreise und kreisfreie Städte als Träger der örtlichen Jugendhilfe

Ihr Ansprechpunkt

Unterhaltsvorschussstellen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Land Brandenburg:

Widerspruch

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Fachlich freigegeben am

08.03.2024

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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