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Benutzungs- und Entgeltordnung für die „Freilichtbühne Prenzlau“

öffentlich gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 06/2015 vom 16.12.2015, Seite 16

§ 1 Nutzung

Die Nutzung der Freilichtbühne Prenzlau erfolgt auf Grundlage eines privatrechtlichen Nutzungsvertrages zwischen der Stadt Prenzlau und dem jeweiligen Veranstalter, in dem die Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt werden.

§ 2 Entgelte

Die Stadt Prenzlau erhebt für die Nutzung der „Freilichtbühne Prenzlau“ im Rahmen der Vermietung an Dritte, für Veranstaltungen jeglicher Art, Entgelte.

§ 3 Entgeltschuldner

Entgeltschuldner ist, wer die Nutzung der „Freilichtbühne Prenzlau“ beantragt und einen Nutzungsvertrag abgeschlossen hat.

§ 4 Zahlung der Entgelte

1. Die Zahlungspflicht der Nutzer entsteht mit Abschluss eines Nutzungsvertrages.
2. Die Zahlung erfolgt entweder auf dem im Nutzungsvertrag vereinbarten Weg oder auf der Grundlage einer Rechnung.

§ 5 Höhe der Entgelte              

1. Vermietungen:
1.1. Freilichtbühne je Tag
(24 Stunden ab vereinbartem Nutzungsbeginn) 1.000,00 Euro
jeder weitere begonnene 6-Stunden-Abschnitt   250,00 Euro
1.2. Cateringrechte nach Art und Umfang von 150,00 Euro
bis 800,00 Euro

§ 6 Allgemeines

Der Bürgermeister wird ermächtigt, entsprechend dem Charakter der Veranstaltung, der Zeit sowie dem Veranstaltungstag von der Entgeltordnung abweichende Entgelte
festzulegen.
Der Bürgermeister hat darüber dem BKS-A und dem FR-A in den darauffolgenden Ausschusssitzungen Kenntnis zu geben.

§ 7 Inkrafttreten

Die vorstehende Lesefassung der Benutzungs- und Entgeltordnung tritt zum 01.01.2016 in Kraft

 

Downloads

41.1 - Entgeltordnung Freilichtbühne (123.3 KB)

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