öffentlich gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 06/2015 vom 16.12.2015, Seite 16
§ 1 Nutzung
Die Nutzung der Freilichtbühne Prenzlau erfolgt auf Grundlage eines privatrechtlichen Nutzungsvertrages zwischen der Stadt Prenzlau und dem jeweiligen Veranstalter, in dem die Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt werden.
§ 2 Entgelte
Die Stadt Prenzlau erhebt für die Nutzung der „Freilichtbühne Prenzlau“ im Rahmen der Vermietung an Dritte, für Veranstaltungen jeglicher Art, Entgelte.
§ 3 Entgeltschuldner
Entgeltschuldner ist, wer die Nutzung der „Freilichtbühne Prenzlau“ beantragt und einen Nutzungsvertrag abgeschlossen hat.
§ 4 Zahlung der Entgelte
1. Die Zahlungspflicht der Nutzer entsteht mit Abschluss eines Nutzungsvertrages.
2. Die Zahlung erfolgt entweder auf dem im Nutzungsvertrag vereinbarten Weg oder auf der Grundlage einer Rechnung.
§ 5 Höhe der Entgelte
1. Vermietungen: | |
1.1. Freilichtbühne je Tag | |
(24 Stunden ab vereinbartem Nutzungsbeginn) | 1.000,00 Euro |
jeder weitere begonnene 6-Stunden-Abschnitt | 250,00 Euro |
1.2. Cateringrechte nach Art und Umfang von | 150,00 Euro |
bis 800,00 Euro |
§ 6 Allgemeines
Der Bürgermeister wird ermächtigt, entsprechend dem Charakter der Veranstaltung, der Zeit sowie dem Veranstaltungstag von der Entgeltordnung abweichende Entgelte
festzulegen.
Der Bürgermeister hat darüber dem BKS-A und dem FR-A in den darauffolgenden Ausschusssitzungen Kenntnis zu geben.
§ 7 Inkrafttreten
Die vorstehende Lesefassung der Benutzungs- und Entgeltordnung tritt zum 01.01.2016 in Kraft