Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2009 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Für die in den Anlagen dargestellte Fläche des Teilflächennutzungsplanes Klinkow (Stadt Prenzlau) wird die Flächendarstellung von "Dorfgebiet/ MD" in "Sondergebiet erneuerbare Energien/ SO EE" umgewandelt.
Anlagen:
Anlage 1 - Auszug FNP (Ausweisung MD)
Anlage 2 - Auszug FNP (Ausweisung SO EE)
Die Anlagen sind nur in Papierform vorhanden.
Mit der Zustimmung der Gremien zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Klinkow - Photovoltaik (PV) - Anlage Phöbus IV" durch den Investor KOGEP 21 GmbH & Co. Solar 211 KG, Goetheplatz 4, 60311 Frankfurt wird die Änderung des Teilflächennutzungsplanes Klinkow (Stadt Prenzlau) erforderlich. Die derzeit ausgewiesene Art der baulichen Nutzung als "Dorfgebiet/ MD" ermöglicht eine Realisierung des Vorhabens (Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen) nicht. Aus diesem Grund ist die Umwandlung der Fläche in "Sondergebiet erneuerbare Energien/SO EE" gegeben. Gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO Bbg) sind für sonstige Sondergebiete die Zweckbestimmung und die Art der baulichen Nutzung darzustellen und festzusetzen. Zu sonstigen Sondergebieten zählen Gebiete für Anlagen, die der Nutzung erneuerbarer Energien, wie der Sonnenenergie, dienen.
Amt für Bauen, Stadt- und Ortsteilentwicklung