2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (Anlage zur DS: 122/2009) (4.5 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2009 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau gemäß Anlage.
Anlage:
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau
Der zukünftige Bürgermeister möchte nach Amtsantritt am 03.01.2010 die Verwaltung mit der Unterstützung von 2 Beigeordneten leiten. Gemäß § 59 Absatz 2 Satz 2 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) sind bis zu 2 Beigeordnete zulässig. Die Zahl der Beigeordneten ist nach § 59 Absatz 2 Satz 1 BbgKVerf in der Hauptsatzung festzusetzen.
Hauptamt