Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2009 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Stelle des 1. Beigeordneten der Stadt Prenzlau zum 06.05.2010 öffentlich auszuschreiben.
Die Stellen der Beigeordneten sind gemäß § 60 Abs. 2 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKverf) öffentlich auszuschreiben. Nur bei der Wiederwahl eines Beigeordneten kann die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder von der Ausschreibung absehen.
Der 1. Beigeordnete, Herr Dr. Krause, hat mit Schreiben vom 07.10.2009 seine Bereitschaft zur Wiederwahl nach § 122 Landesbeamtengesetz (LBG) als 1. Beigeordneter erklärt. Die Ernennung des 1. Beigeordneten soll zu dem Tag erfolgen, nach dem die Amtszeit des derzeitigen 1. Beigeordneten am 05.05.2010 endet.
Folgender Verfahrensablauf ist vorgesehen:
- Stellenausschreibung: 07.11.2009
- Bewerbungsfrist: 23.11.2009
- Beratung mit Fraktionsvorsitzenden: 04.01.2010
- Einsichtnahme der Stadtverordneten in Bewerbungsunterlagen: 06.-08.01.2010
- Stadtverordnetenversammlung: 11.01.2010
- Übergabe Ernennungsurkunde mit Wirkung vom 06.05.2010
Hauptamt