öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 05/2025 vom 19.07.2025, Seite 3
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:
Festsetzung | EUR |
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der | |
Erträge | 51.252.700,00 € |
Aufwendungen | 55.212.400,00 € |
davon: | |
ordentliche Erträge | 51.127.100,00 € |
ordentliche Aufwendungen | 55.162.400,00 € |
außerordentlichen Erträge | 125.600,00 |
außerordentlichen Aufwendungen | 50.000,00 |
Gesamtergebnis | -3.959.700,00 € |
2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der | |
Einzahlungen | 52.710.600,00 € |
Auszahlungen | 57.916.300,00 € |
davon: | |
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 48.085.000,00 € |
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 50.286.200,00 € |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 4.625.600,00 € |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 7.624.200,00 € |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 € |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 5.900,00 € |
Veränderung des Bestandes an Finanzmitteln | -5.205.700,00 |
Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht aufzustellen.
Die Steuersätze für die Realsteuern, die in einer gesonderten Satzung festgesetzt worden sind, betragen:
Steuerart | Festsetzung v. H. |
1. Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) | 250 |
2. Grundsteuer B (Grundstücke) | 560 |
3. Gewerbesteuer | 375 |
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 2.495.000,00 EUR festgesetzt.
Ein Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht festgesetzt.
1. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen ist, werden bei:
a) der Erhöhung des geplanten Fehlbetrages im laufenden Haushaltsjahr vor Inanspruchnahme der Rücklagen um 1.540.300,00 EUR auf 5.500.000,00 EUR
und
b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 1.000.000,00 EUR festgesetzt.
2. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.
3. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.
4. Die Wertgrenzen, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, werden wie folgt festgesetzt.
über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen der | |
Kontengruppen 50 und 70 Personalaufwendungen/ -Personalauszahlungen |
50.000,00 € |
Kontengruppen 51 und 71 Versorgungsaufwendungen/ -auszahlungen |
50.000,00 € |
Kontengruppen 52 und 72 Aufwendungen/ Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen |
50.000,00 € |
Kontengruppen 53 und 73 Transferaufwendungen/ -auszahlungen |
50.000,00 € |
Kontengruppen 54 und 74 sonstige ordentliche Aufwendungen/ sonstige Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
50.000,00 € |
Kontengruppen 55 und 75 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen/ -auszahlungen |
50.000,00 € |
Kontengruppe 57 Bilanzielle Abschreibungen |
100.000,00 € |
Kontengruppe 78 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
50.000,00 € |
Kontengruppe 79 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
50.000,00 € |
Die Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2025 ist seit dem 01.01.2025 in Kraft.