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Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2025

öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 05/2025 vom 19.07.2025, Seite 3

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:

Festsetzung EUR
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der
Erträge 51.252.700,00 €
Aufwendungen  55.212.400,00 €
davon:
ordentliche Erträge 51.127.100,00 €
ordentliche Aufwendungen  55.162.400,00 €
außerordentlichen Erträge                  125.600,00
außerordentlichen Aufwendungen     50.000,00
Gesamtergebnis -3.959.700,00 €
2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen 52.710.600,00 €
Auszahlungen 57.916.300,00 €
davon:
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 48.085.000,00 €
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 50.286.200,00 €
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 4.625.600,00 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 7.624.200,00 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 5.900,00 €
Veränderung des Bestandes an Finanzmitteln -5.205.700,00

§ 2

Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht aufzustellen.

§ 3

Die Steuersätze für die Realsteuern, die in einer gesonderten Satzung festgesetzt worden sind, betragen:

Steuerart Festsetzung v. H.
1. Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 250
2. Grundsteuer B (Grundstücke) 560
3. Gewerbesteuer 375

§ 4

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 2.495.000,00 EUR festgesetzt.

 

§ 5

Ein Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht festgesetzt.

§ 6

1. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen ist, werden bei:
a) der Erhöhung des geplanten Fehlbetrages im laufenden Haushaltsjahr vor Inanspruchnahme der Rücklagen um 1.540.300,00 EUR auf 5.500.000,00 EUR
und
b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 1.000.000,00 EUR festgesetzt.
2. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.
3. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.
4. Die Wertgrenzen, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, werden wie folgt festgesetzt.

über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen der
Kontengruppen 50 und 70
Personalaufwendungen/ -Personalauszahlungen
50.000,00 €
Kontengruppen 51 und 71
Versorgungsaufwendungen/ -auszahlungen
50.000,00 €
Kontengruppen 52 und 72
Aufwendungen/ Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
50.000,00 €
Kontengruppen 53 und 73
Transferaufwendungen/ -auszahlungen
50.000,00 €
Kontengruppen 54 und 74
sonstige ordentliche Aufwendungen/ sonstige Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
50.000,00 €
Kontengruppen 55 und 75
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen/ -auszahlungen
50.000,00 €
Kontengruppe 57
Bilanzielle Abschreibungen
100.000,00 €
Kontengruppe 78
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
50.000,00 €
Kontengruppe 79
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
50.000,00 €

Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2025 ist seit dem 01.01.2025 in Kraft.


 

Downloads

20.2 - Haushaltssatzung 2025 (219.7 KB)

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