öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 01/2023 vom 11.03.2023, Seite 3
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der
ordentlichen Erträge auf | 44.963.000 € |
ordentlichen Aufwendungen auf | 48.985.200 € |
außerordentlichen Erträge auf | 691.000 € |
außerordentlichen Aufwendungen auf | 66.400 € |
2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen auf | 45.099.900 € |
Auszahlungen auf | 49.295.800 € |
festgesetzt.
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
41.728.500 € |
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
44.036.100 € |
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf |
3.371.400 € |
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf |
4.570.300 € |
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf |
0,00 € |
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf |
689.400 € |
Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven |
0,00 € |
Auszahlungen an Liquiditätsreserven |
0,00 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 280.000,00 € festgesetzt.
Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 445 v. H.
2. Gewerbesteuer 375 v. H.
1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
2. Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird wie folgt festgesetzt:
über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen der | |
Kontengruppe 50 und 70 Personalaufwendungen/ Personalauszahlungen |
50.000,00 € |
Kontengruppe 51 und 71 Versorgungsaufwendungen/ Versorgungsauszahlungen |
50.000,00 € |
Kontengruppe 52 und 72 Aufwendungen/ Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen |
50.000,00 € |
Kontengruppe 53 und 73 Transferaufwendungen/ - auszahlungen |
50.000,00 € |
Kontengruppe 54 und 74 sonstige ordentliche Aufwendungen/ sonstige Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
50.000,00 € |
Kontengruppe 55 und 75 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen/ Finanzauszahlungen |
50.000,00 € |
Kontengruppe 57 Bilanzielle Abschreibung |
100.000,00 € |
Kontengruppe 78 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
50.000,00 € |
4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:
a) der Entstehung eines Fehlbetrages vor Inanspruchnahme der Rücklagen auf 5.000.000,00 € und
b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen
auf 1.000.000,00 €
festgesetzt.
- entfällt -
Die Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2023 ist seit dem 01.01.2023 in Kraft.