Anlage 1 zur DS: 133/2010 (6.7 KB)
Anlage 2 zur DS: 133/2010 (9.9 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2010 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Entgeltordnung der Stadt Prenzlau für die Überlassung von Schulräumen in den Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1
Anlagen:
Anlage 1: Entgeltordnung der Stadt Prenzlau für die Überlassung von Schulräumen in den Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
Anlage 2: Synopse - Entgeltordnung der Stadt Prenzlau für die Überlassung von Schulräumen in den Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
Mit der Übernahme der Oberschule mit Grundschulteil "C. F. Grabow" ist es erforderlich, auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Erhebung von Entgelten im Falle der Raumvermietung in dieser Schule zu schaffen. In diesem Zuge wurde die bestehende Entgeltordnung überarbeitet und dem aktuellen Stand in der Schulstruktur angepasst.
Die erhobenen Entgelte haben sich in den letzten Jahren bewährt und wurden nicht verändert. Sie orientieren sich an den Gewerbemieten in Prenzlau, die bei Ladengeschäften je nach Lage zwischen 3,00 bis 15,00 € je m² Nutzfläche betragen. Im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung der Stadt Prenzlau erfolgt die Kostenanalyse in Richtung der Kosten pro Schülerplatz, da diese für die Schulkostenbeiträge relevant sind.
Amt für Bildung, Kultur und Soziales