Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 17.02.2011.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Anlagen:
Beteiligungsbericht 2009
Die Anlage ist nur in Papierform vorhanden.
Inhalt der Mitteilung:
Der nunmehr in § 82 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 bzw. in § 83 Abs. 4 S.2 Nr. 5 BbgKVerf geregelte Beteiligungsbericht dient der Information der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und der Einwohner über die Unternehmen gemäß § 92 Abs. 2 Nr. 2 - 4 BbgKVerf.
Der Information der Stadtverordnetenversammlung dient diese Mitteilungsvorlage mit anliegendem Beteiligungsbericht der Stadt Prenzlau zum Stichtag 31.12.2009.
Zur Information der Einwohner kann der Beteiligungsbericht zu den offiziellen Sprechzeiten im Bürgerservice eingesehen werden.
Im Rahmen der ab dem Haushaltsjahr 2011 erfolgenden doppischen Haushaltsführung wird der Beteiligungsbericht als Anlage zum Jahresabschluss bzw. Gesamtabschluss erstellt.
Justiziar