Anlage zur DS 1-2011 (566.7 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 17.02.2011 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende Durchführungsvertrag für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage Erdstoffdeponie an der B 109 in Prenzlau“ zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Hendrik Sommer, und dem Vorhabenträger NewEn New Energy Projects GmbH, Cuxhavener Straße 7, 28217 Bremen, vertreten durch den Geschäftsführer Svend Karstedt, wird bestätigt.
Anlagen:
Durchführungsvertrag, Stand: 04.01.2011
Zur Sicherung der Durchführung des Vorhabens ist im Zusammenhang mit der Satzung über einen Vorhaben- und Erschließungsplan der Abschluss eines Durchführungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB erforderlich.
Dieser regelt im Wesentlichen die fristgemäße Herstellung der Erschließungsanlagen sowie die Herstellung, Pflege und Überwachung der grünordnerischen Ausgleichsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Der erforderliche Rückbau der Photovoltaikanlagen wird in einem separaten Gestattungsvertrag zwischen den Vertragsparteien geregelt.
Sachgebiet Stadtplanung