Anlage 1 zur DS 3-2011 (74.1 KB)
Anlage 2 zur DS 3-2011 (2.6 MB)
Anlage 3 zur DS 3-2011 (2.4 MB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 17.02.2011 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage Erdstoffdeponie an der B 109 in Prenzlau“ wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft und gebilligt.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „PV-Anlage Erdstoffdeponie an der B 109 in Prenzlau“ mit Planzeichnung und Festsetzungen wird zur Satzung erhoben (Anlage 2). Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird gebilligt.
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungsbericht
Anlage 2: vorhabenbezogener Bebauungsplan „PV-Anlage Erdstoffdeponie an der B 109 in Prenzlau“, Stand: 10.01.2011
Anlage 3: Begründung VBP und Umweltbericht, Stand: 10.01.2011
Gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch hat die Stadtverordnetenversammlung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Da die 4. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Prenzlau der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde bedarf, kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan erst mit Rechtswirksamkeit der Genehmigung des FNP öffentlich bekannt gemacht und somit rechtswirksam werden.
Sachgebiet Stadtplanung