Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 17.02.2011 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß 1. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Teilflächennutzungsplanänderung Ortsteil Dedelow wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft und gebilligt.
2. Die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Ortsteil Dedelow, Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau wird festgestellt (Anlage 2) und die Begründung gebilligt (Anlage 3).
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungsbericht
Anlage 2: 1. Änderung des Teilflächennutzungsplans Ortsteil Dedelow, Flächennutzungsplan Stadt Prenzlau, Stand 11.01.2011
Anlage 3: Begründung zum Teilflächennutzungsplan Ortsteil Dedelow, Flächennutzungsplan Stadt Prenzlau, Stand 11.01.2011
Der Ortsbeirat und die Bürger des Ortsteils Dedelow wurden umfassend im Verfahren beteiligt. Der Ortsbeirat stimmte der Durchführung des Vorhabens zu. Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan "PV-Anlage – Flugplatz Dedelow“ nicht aus dem bestehenden Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt werden konnte, musste parallel zum Verfahren über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein FNPÄnderungsverfahren durchgeführt werden.
Die Flächennutzungsplanänderung ist durch die Stadtverordnetenversammlung festzustellen.
Die Flächennutzungsplanänderung bedarf gemäß § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann erst mit Rechtswirksamkeit der Genehmigung des FNP öffentlich bekannt gemacht und somit rechtswirksam werden.
Sachgebiet Stadtplanung