Anlage zur DS 75-2011 (464.5 KB)
Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 08.09.2011.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Anlagen:
Rechenschaftsbericht 2010
Inhalt der Mitteilung:
Gemäß § 93 (2) Gemeindeordnung für das Land Brandenburg leitet der hauptamtliche Bürgermeister die von ihm festgestellte und vom Kämmerer aufgestellte Jahresrechnung innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres der Stadtverordnetenversammlung zu.
Der vorgesehene Termin zur Fertigstellung der Jahresrechnung (31.03.2011) konnte aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes durch die Einführung der Doppik nicht eingehalten werden.
Die Stadt Prenzlau hat zum 01.01.2011 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Die Abschlussdaten der Jahresrechnung 2010 müssen mit den Anfangsbeständen der Eröffnungsbilanz übereinstimmen.
Es handelt sich bei dieser Jahresrechnung um die letzte Jahresrechnung in kameralistischer Form.
Alle Stadtverordneten und Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung erhalten ein Exemplar des Rechenschaftsberichtes zur Jahresrechnung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2010.
Kämmerei