Anlage 1 zur DS 84-2011 (10.1 KB)
Anlage 2 zur DS 84-2011 (67.7 KB)
Anlage 3 zur DS 84-2011 (11.2 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 08.09.2011 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Entgeltordnung für die Benutzung der „Uckerseehalle“ Prenzlau gemäß Anlage 1.
Anlagen:
Anlage 1 Entgeltordnung für die Benutzung der „Uckerseehalle“ Prenzlau
Anlage 2 Übersicht über Betriebskosten 2010
Anlage 3 Synopse zur Entgeltordnung für die Benutzung der „Uckerseehalle“ Prenzlau
Die „Uckerseehalle“ ist seit ca. 5 Jahren in Betrieb. Die Entgelte wurden, da keine Betriebskostenabrechnung vorlag, nach den bis dahin gemachten Erfahrungen mit der Sporthalle der damaligen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe „C. F. Grabow“ erhoben.
Nunmehr liegt auch die Kosten- und Leistungsrechnung für die „Uckerseehalle“ vor, nach der die Entgelte angepasst wurden (vergleiche dazu die Anlagen 2 und 3). Ebenso wie bei den anderen Sporthallen wurden in die Entgeltordnung ordnungspolitische Maßnahmen gegenüber den Nutzern eingearbeitet, die sich nicht an Verträge oder Bewilligungs-bescheide im Rahmen des Prenzlauer Profils halten bzw. Nutzungszeiten reservieren, die später nicht in Anspruch genommen werden und somit Dritten nicht zur Verfügung stehen.
Amt für Bildung, Kultur und Soziales