Anlage 1 zur DS 79-2011 (7.4 KB)
Anlage 2 zur DS 79-2011 (4.1 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 08.09.2011 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage 1 beigefügte 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofsgebührensatzung).
Seit Einführung der Urnenwandanlage im Januar 2011 wird diese überproportional für Bestattungen und zunehmend auch für Umbettungen aus anderen Grabarten genutzt. Das führt dazu, dass in absehbarer Zeit die komplette Urnenwand belegt sein wird. Die tatsächlichen Kosten pro Bestattungsfall betragen zudem deutlich mehr als die im Mai 2010 veranschlagten 1.301,67 € (vgl. Anlage 3 zu DS 66/2010).
Entgegen den seinerzeit geschätzten 41.425,48 € für die Herstellung der Urnenwand und 8.736,00 € für die Umfeldgestaltung betragen die tatsächlichen Kosten 54.046,27 € und 17.394,62 €.
Dazu kommt der Aufwand für die Pflege (25,86 € p.a. = 775,80 € für 30 Jahre). Die Gesamtkosten für 30 Jahre betragen somit 1.568,97 € pro Urnennische (siehe Anlage 2).
Um den Zuschussbedarf für den Friedhof zu senken, soll zukünftig für die Urnenwand kein Abschlag in Höhe von ca. 25 % der kalkulierten Kosten (für Allgemeininteresse - öffentliches Grün) vorgenommen werden.
Sachgebiet Bauverwaltung