Anlage zur DS 120/2011 (52.7 KB)
Zur Kenntnisnahme im Hauptausschuss am 28.11.2011
Textauszug aus der Drucksache
Der Bürgermeister wird aufgefordert, entsprechende Vorschläge, soweit sie vorhanden sind, den HAU-A, zur Information, jeweils bis zum 20. August eines jeden Jahres vorzulegen.
Nachdem im Jahr 2011 Vorschläge des Bürgermeisters dem Landrat aber nicht dem Kreistag vorgelegt wurden, warum auch immer und der HAU-A keine Kenntnis von der Angelegenheit hatte, ist es angebracht, die Angelegenheit in der Stadt in Zukunft anders zu behandeln.
Zwar schreiben die Grundsätze der Verleihung der Ehrenurkunde und der Anstecknadel vor, dass der Bürgermeister antragsberechtigt ist, wobei das nicht bedeuten kann, dass die Stadtverordneten keine Kenntnis von der Angelegenheit haben dürfen.
Stadtverordneter Hoppe