Anlage 1 zur DS 150/2011 (20.9 KB)
Anlage 2 zur DS: 150/2011 (760.0 KB)
Anlage 3 zur DS: 150/2011 (8.5 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 16.02.2012 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die als Anlage beigefügte Altbaustrategie für die Stadt Prenzlau.
Anlagen:
1. Text Altbaustrategie
2. Plan Altbaustrategie
3. Maßnahmeliste
Das in 2009 bereits eingeführte neue Teilprogramm „Wohngebäudesicherung bei strukturellem Leerstand“ wurde mit dem Programmjahr 2010 um die Sanierung von Wohngebäuden sowie um deren Erwerb durch Städte und Gemeinden zur Sanierung und Sicherung erweitert.
Das Teilprogramm gilt nur für Wohngebäude in straßenparalleler Blockrandbebauung (Vorderhäuser) und andere das Stadtbild prägenden Gebäuden, unter der Voraussetzung, dass diese vor 1949 errichtet wurden (Altbauten).
In diesem Teilprogramm wird eine Zuwendung in Höhe von 100% Bund/Land gewährt.
Ein kommunaler Mitleistungsanteil ist nicht zu erbringen.
Voraussetzung für den Einsatz der Altbauförderung „Sicherung, Sanierung und Erwerb“ im Land Brandenburg ist eine klar definierte „Altbaustrategie“, aus der sich Aufgaben und Prioritäten ablesen lassen. Dieses Konzept wird nach seiner Bestätigung Teil der Stadtumbaustrategie sein, aus der sie auch entwickelt wurde.
Die Anwendung der Altbauförderung erfordert aufgrund begrenzter Ressourcen allerdings eine ortsspezifische Abwägung zwischen dem Einsatz für wenige investitionsintensive Vorhaben oder für mehrere kleinere Vorhaben.
Dieser Beschluss schreibt den Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Altbauten (DS 47/2007) fort.
Sachgebiet Stadtplanung