Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 19.04.2012.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Anlagen:
Beteiligungsbericht 2010
Die Anlage ist nur in Papierform vorhanden.
Inhalt der Mitteilung:
Der nunmehr in § 82 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 bzw. in § 83 Abs. 4 S.2 Nr. 5 BbgKVerf geregelte Beteiligungsbericht dient der Information der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und der Einwohner über die Unternehmen gemäß § 92 Abs. 2 Nr. 2 - 4 BbgKVerf.
Der Information der Stadtverordnetenversammlung dient diese Mitteilungsvorlage mit anliegendem Beteiligungsbericht der Stadt Prenzlau zum Stichtag 31.12.2010.
Zur Information der Einwohner kann der Beteiligungsbericht zu den offiziellen Sprechzeiten im Bürgerservice eingesehen werden.
Im Rahmen der ab dem Haushaltsjahr 2011 erfolgenden doppischen Haushaltsführung wird der Beteiligungsbericht als Anlage zum Jahresabschluss bzw. Gesamtabschluss erstellt.
Über die aktuelle wirtschaftliche Lage der Gesellschaften wird der Bürgermeister regelmäßig in der Stadtverordnetenversammlung berichten.
Justiziar