Anlage 1 zur DS 11-2012 (14.7 KB)
Anlage 2 zur DS 11-2012 (27.6 KB)
Anlage 3 zur DS 11-2012 (71.0 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 19.04.2012 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „Richtlinie für die Verleihung des Preises der Stadt Prenzlau“ gemäß Anlage 1.
Anlagen:
Anlage 1 - Richtlinie für die Verleihung des Preises der Stadt Prenzlau
Anlage 2 - Übersicht der Änderungsvorschläge zur Richtlinie für die Verleihung des Preises der Stadt Prenzlau (Synopse)
Anlage 3 - Formulare zur Beantragung des Preises und der Medaillen
Durch die Fraktionen der SPD und DIE LINKE. Prenzlau sowie dem Stadtverordneten Hoppe wurden Änderungen zu der Richtline für die Verleihung des Preises der Stadt Prenzlau angeregt. Nach Diskussion im Ältestenrat wurden die Vorschläge der Fraktionen in eine neue Fassung eingearbeitet.
Die Richtlinie ist eine freiwillige Selbstbindung der Stadtverordnetenversammlung und unterliegt damit nicht den rechtlichen Vorschriften einer Satzung. Sie wird nach Beschlussfassung über das Amtsblatt der Stadt Prenzlau der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Leiterin Büro Bürgermeister