Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 14.06.2012 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 70 (1) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKomVerf) eine außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung in Höhe von 84.000 € für den Rückbau im Rahmen des Förderprogramms „Stadtumbau Ost“ (Produktkonto 51101.5315000/ 7315000).
Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendung/ Auszahlung wird durch Mehrerträge/ -einzahlungen bei nachfolgenden Produktkonten gewährleistet.
51101.4140830/ 6160830 42.000,00 €
Stadt-und Ortsteilentwicklung/
Zuweisungen Bund Stadtumbau Ost
51101.4141830/ 6161830 42.000,00 €
Stadt-und Ortsteilentwicklung/
Zuweisungen Land Stadtumbau Ost
Summe Deckungsbetrag: 84.000,00 €
Mit Datum vom 08.09.2008 erhielt die Stadt Prenzlau einen Zuwendungsbescheid aus dem Bund-/ Landprogramm „Stadtumbau Ost“ - Teilprogramm Rückbau.
Für das Haushaltsjahr 2012 enthält dieser Zuwendungsbescheid eine Bewilligung von 84.000 € Bundes- und Landesmitteln. Gegenstand der Förderung ist der Rückbau der Woldegker Straße 41-47.
Die Förderung erfolgt gemäß den tatsächlich entstehenden Rückbaukosten zu 100%, jedoch bis zu einer Förderobergrenze von 50 Euro/m² zurückzubauender Wohnfläche bei Gebäuden mit weniger als 7 Geschossen.
Eigentümer des leerstehenden Wohngebäudes ist die „Kommunales Wohnungsunternehmen Prenzlau-Land“ GmbH. Die Weiterleitung der Fördermittel erfolgt auf Grundlage eines Ordnungsmaßnahmenvertrages.
Die Maßnahme wurde bereits im Haushalt 2012 berücksichtigt, jedoch bei der Planung als Investition im Finanzhaushalt dargestellt. Da es sich hierbei jedoch um einen reinen Abriss ohne Nachbebauung handelt, ist die Maßnahme als Aufwand zu betrachten und im Ergebnishaushalt zu veranschlagen.
Sachgebiet Förderungen