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Waldbrandgefahr entgegenwirken

23.03.2026

Prenzlau (spz). Zu den Aufgaben von Förstern des Landesbetriebes Forst Brandenburg gehört es, den Wald zu schützen. So sind die Förster unter anderem auch dafür verantwortlich, alles zu tun, um die Gefahr von Waldbränden einzudämmen. „Offenes Feuer ist grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn ein Abstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird. Im Wald ist offenes Feuer grundsätzlich nicht erlaubt“, erläutert Christina Pröhl Försterin im Revier Randowbruch. Geregelt sei das im Waldgesetz. Beim Grünen Klassenzimmer in der Kleinen Heide gab es bislang eine solche Feuerstelle im Wald. „Da diese Stelle natürlich den Waldbesuchern suggeriert, dass sie hier ein Feuer entfachen dürfen, haben wir sie jetzt zurückgebaut“, so Pröhl. Es gehe, so erläutert sie, nicht darum, die Waldbesucher zu ärgern. „Im Gegenteil: Wir wollen, dass beispielsweise die Kleine Heide noch mehr durch Familien genutzt wird. Das setzt voraus, dass wir den Wald schützen. Nur so ist es möglich, hier Führungen mit Kitas oder Schulen durchzuführen und den Wald für die nächste Generation zu erhalten.“ Gleichzeitig verweist sie auf die Familienwiese und die dortige Feuerstelle. Diese müsse zwar etwas verlegt werden, um den benannten Abstand zum Waldrand einzuhalten, könne aber auch künftig genutzt werden. Die Verlegung erfolgt durch den Streetworker gemeinsam mit Jugendlichen in den Osterferien.

 

Ansprechpartner:

Herr J. Rackelmann
Stadtforst
Revierförster

Kategorie:

Ordnung und Sicherheit
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