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Richtlinie für die Verleihung des Preises und der Medaillen der Stadt Prenzlau

öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 09/2021 vom 18.12.2021, Seite 8

§ 1 Präambel

Die Stadt Prenzlau vergibt den „Preis der Stadt Prenzlau“ und die „Medaille der Stadt Prenzlau“ und würdigt damit Menschen, Vereinigungen oder Institutionen, die sich in herausragendem Maße für die Stadt und ihre Einwohner engagiert haben.

 

Preis der Stadt Prenzlau

§ 2 Auslobung

(1) Der Preis der Stadt Prenzlau wird jährlich vergeben werden, wenn ein oder mehrere Vorschläge vorliegen.

(2) Der Preis wird unter Angabe einer Frist zur Einreichung der Vorschläge öffentlich ausgelobt. Alle Prenzlauer Einwohnerinnen und Einwohner, die in der Stadt ansässigen Vereine, Gruppen, Institutionen und Firmen können Vorschläge gemäß der Kriterien nach § 3 für die Auszeichnung unterbreiten. Der schriftlich einzureichende Vorschlag ist zu begründen.

(3) Der Preis ist mit 2.000,00 € dotiert.

(4) Der Preis ist nicht teilbar.

 § 3 Kriterien

Mit dem Preis der Stadt Prenzlau werden eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen geehrt, die bürgerschaftliches Engagement zeigen oder in Vereinen oder gemeinnützigen Institutionen ein langjähriges Ehrenamt ausüben und sich dabei in ganz besonderem Maße für die Stadt Prenzlau und ihre Einwohner verdient gemacht haben, insbesondere für:

a)   die langjährige Ausübung eines Ehrenamtes oder mehrerer Ehrenämter

b)   eine unentgeltliche Tätigkeit, die überregional das Ansehen der Stadt Prenzlau in hohem Maße positiv gefördert hat (Sport, Kultur, Wirtschaft)

c)    die materielle und/oder persönliche Unterstützung von Projekten mit Kindern und Jugendlichen in Prenzlau

d)   Verdienste für unentgeltliche Aktivitäten im Bereich der Seniorenbetreuung

e)   Verdienste für unentgeltliche Aktivitäten bei der Betreuung und Förderung von Menschen mit Behinderung

f)     ihr großes Engagement für sozial benachteiligte Menschen in Prenzlau, ihr intensives Mäzenatentum zur Unterstützung von Menschen oder Vereinen

g)   uneigennützige Zivilcourage zum Schutz des Lebens oder der Gesundheit anderer Menschen

§ 4 Ermittlung des Preisträgers

(1) Der Hauptausschuss prüft die Bewerbungen hinsichtlich der Erfüllung der Kriterien und leitet diese bei Erfüllung an die Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Auswahl oder Entscheidung weiter.

(2) Über den Preisträger entscheidet in nichtöffentlicher Sitzung die Stadtverordnetenversammlung durch namentliche Abstimmung unmittelbar, wobei die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung erforderlich ist.

(3) Eine zweite Abstimmung findet zwischen den beiden Vorschlägen statt, die in der ersten Abstimmung die höchste Stimmenzahl erhalten haben. Haben mehr als zwei Vorschläge die höchste Stimmenzahl erhalten, findet die Abstimmung zwischen diesen Vorschlägen statt. Hat ein Vorschlag die höchste Stimmenzahl und mehr als ein Vorschlag die zweithöchste Stimmenzahl erhalten, findet die Abstimmung zwischen diesen Vorschlägen statt. Abgestimmt ist in der zweiten Abstimmung der Vorschlag, der die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

§ 5 Preisverleihung

Der Preis der Stadt Prenzlau wird vom Bürgermeister und dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung während des Festaktes des Neujahrsempfangs verliehen.

 

Medaille der Stadt Prenzlau

 § 6 Auslobung

(1) Die „Medaille der Stadt Prenzlau“ stellt eine eigenständige Auszeichnung der Stadt Prenzlau dar und wird auf gesonderten Vorschlag an Einzelpersonen und Gruppen, die ihren Wirkungsschwerpunkt in der Stadt Prenzlau haben, verliehen.

(2) Die Vergabe der Medaillen wird unter Angabe einer Frist zur Einreichung der Vorschläge öffentlich ausgelobt. Alle Prenzlauer Einwohnerinnen und Einwohner, die in der Stadt ansässigen Vereine, Gruppen, Institutionen und Firmen können Vorschläge gemäß der Kriterien nach § 7 unterbreiten. Die schriftlich einzureichenden Vorschläge sind zu begründen.

(3) Die Zahl der zu vergebenden Medaillen ist auf drei jährlich begrenzt.

(4) Die Medaille ist nicht mit einer Geldleistung verbunden.

 § 7 Kriterien

Mit einer Medaille der Stadt Prenzlau werden eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen geehrt, die bürgerschaftliches Engagement zeigen oder in Vereinen oder gemeinnützigen Institutionen ein langjähriges Ehrenamt ausüben und sich für die Stadt Prenzlau und ihre Einwohner verdient gemacht haben, insbesondere für:

a) die (langjährige) Ausübung eines oder mehrerer Ehrenämter

b) eine unentgeltliche Tätigkeit, die überregional das Ansehen der Stadt Prenzlau in

positivem Sinne gefördert hat (Sport, Kultur, Wirtschaft)

c)  die materielle/ oder persönliche Unterstützung von Projekten mit Kindern und

Jugendlichen in Prenzlau

d) Verdienste im Bereich der Seniorenbetreuung

e) Verdienste für Aktivitäten bei der Förderung und Betreuung von Menschen mit

Behinderung

f)  ihr Engagement für sozial benachteiligte Menschen in Prenzlau

g) ihr Mäzenatentum zur Unterstützung von Menschen oder Vereinen

h) uneigennützige Zivilcourage zum Schutz oder gegen Ausgrenzung von

schwächeren oder benachteiligten Menschen

i)  uneigennützige Zivilcourage beim Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung

(z.B. Schutz von Tieren, Eingreifen gegen Sachbeschädigung und/oder Diebstahl)

 § 8 Abstimmungsverfahren

(1) Der Hauptausschuss prüft die Bewerbungen hinsichtlich der Erfüllung der Kriterien und leitet diese bei Erfüllung an die Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Auswahl oder Entscheidung weiter.

(2) Über die Auszuzeichnenden entscheidet in nicht öffentlicher Sitzung die Stadtverordnetenversammlung durch namentliche Abstimmung unmittelbar.

(3) Jedes Mitglied der Stadtverordnetenversammlung kann maximal drei Stimmen für verschiedene Vorschläge vergeben.

(4) Die Medaille erhält, wer         
a) mindestens die Mehrheit der Stimmen der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung erhalten hat und        
b) unter diesen eindeutig eine der drei höchsten Stimmzahlen (Platzierungen) erreicht hat.

(5) Sollte die Abstimmung kein endgültiges Ergebnis liefern, so findet eine zweite Abstimmung statt. In dieser Abstimmung sind ausschließlich die Vorschläge einzubeziehen, die Absatz 4 a) erfüllen, denen aber bei Stimmengleichheit kein eindeutiger Platz nach Absatz 4 b) zugeordnet werden konnte. Die Anzahl der zu vergebenden Stimmen richtet sich nach der Zahl der noch möglichen Preisträger.

Auf die Auswertung dieser Abstimmung finden die Absätze 4 a) und 4 b) entsprechend Anwendung. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

(6) Liegen weniger als drei Bewerbungen vor, reduziert sich die Anzahl der Stimmen jedes Mitgliedes der Stadtverordnetenversammlung entsprechend, d.h. bei zwei Vorschlägen können maximal zwei Stimmen, bei einem Vorschlag kann nur eine Stimme vergeben werden.

§ 9 Verleihung der Medaille

Die Medaille der Stadt Prenzlau wird vom Bürgermeister und dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung während des Festaktes des Neujahrsempfanges verliehen.

 § 10 Ausschluss

Eine gleichzeitige Vergabe von Preis und Medaille an dieselbe Person, denselben Verein oder dieselbe Institution ist ausgeschlossen.

 § 11 Inkrafttreten

Die Richtlinie für die Verleihung des Preises und der Medaillen der Stadt Prenzlau ist seit dem 01.01.2022 in Kraft.



 

Downloads

10.50 - Richtlinie für die Verleihung des Preises und der Medaille der Stadt Prenzlau (122.0 KB)

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