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Entgeltordnung der Stadt Prenzlau für die Überlassung von Schulräumen in den Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau

öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 12/2010 vom 20.12.2010, Seite 09
geändert durch die 1. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Prenzlau für die Überlassung von Schulräumen in den Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 01/2021 vom 23.01.2021, Seite 1
geändert durch die 2. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Prenzlau für die Überlassung von Schulräumen in den Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 02/2021 vom 13.03.2021, Seite 4
geändert durch die 3. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Prenzlau für die Überlassung von Schulräumen in den Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 06/2022 vom 24.12.2022, Seite 20


Inhaltsverzeichnis:
§ 1 Gegenstand der Entgeltordnung
§ 2 Entgeltschuldner
§ 3 Zahlung der Entgelte und Fälligkeit
§ 4 Höhe der Entgelte
§ 5 Vertragsabschluss
§ 6 Inkrafttreten


§ 1 Gegenstand der Entgeltordnung

Die Stadt Prenzlau erhebt für die Überlassung von Räumlichkeiten in den Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau Entgelte.

§ 2 Entgeltschuldner

Entgeltschuldner sind natürliche und juristische Personen, die die Nutzung der Schulräume beantragt und einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben.

§ 3 Zahlung der Entgelte und Fälligkeit

1. Die Zahlungspflicht der Nutzer beginnt mit Abschluss eines Nutzungsvertrages.
2. Die Zahlungspflicht erlischt, wenn der Nutzer 5 Werktage vor Vertragsbeginn die Nutzung schriftlich kündigt.
3. Die Zahlung erfolgt auf der Grundlage des vertraglich festgelegten Entgeltes.

§ 4 Höhe der Entgelte

Soweit die Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, betragen die Entgelte zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer je Stunde:
1. Diensterweggrundschule
a) Klassenraum 30,00 €
b) Aula – Grabowstraße 2 150,00 €
c) Aula - Am Steintor 5 140,00 €

2. Pestalozzigrundschule
Klassenraum 40,00 €

3. Artur-Becker-Grundschule
a) Klassenraum 35,00 €
b) Aula 170,00 €

4. Oberschule mit Grundschulteil „C. F. Grabow“
a) Klassenraum 50,00 €
b) Aula 200,00 €

§ 5 Allgemeine Regelungen

Der Leiter des Amtes für Bildung, Kultur und Soziales wird ermächtigt, entsprechend der angebotenen Dienstleistung, dem Charakter der Veranstaltung, dem Ort, der Zeit sowie dem Veranstaltungstag unabhängig von der Entgeltordnung flexible Entgelte mit Dritten festzulegen.

§ 6 Inkrafttreten

Die Entgeltordnung der Stadt Prenzlau für die Überlassung von Schulräumen in den Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau vom 10.12.2010 ist seit dem 01.01.2011 in Kraft.
Die 1. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Prenzlau für die Überlassung von Schulräumen in den Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau vom 11.12.2020 ist seit dem 01.01.2021 in Kraft.
Die 2. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Prenzlau für die Überlassung von Schulräumen in den Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau vom 19.02.2021 ist seit dem 14.03.2021 in Kraft.
Die 3. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Prenzlau für die Überlassung von Schulräumen in den Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau vom 02.12.2022 ist seit dem 01.01.2023 in Kraft.

 

Downloads

40.4 - Entgeltordnung für die Überlassung von Schulräumen (201.5 KB)

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