Anlage zur DS 53-2012 (99.6 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2012 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Schulträgerschaft einschließlich der zur Schulbezirksfestlegung berechtigten Satzungsbefugnis zwischen der Stadt Prenzlau und der Gemeinde Grünow, Amt Gramzow gemäß Anlage 1.
Anlagen:
Anlage 1 - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Schulträgerschaft einschließlich der zur Schulbezirksfestlegung berechtigten Satzungsbefugnis zwischen der Stadt Prenzlau und der Gemeinde Grünow, Amt Gramzow
Durch den Landkreis Uckermark, als Kommunalaufsicht, wurde das Amt Gramzow aufgefordert, die bisherige Praxis zwischen der Stadt Prenzlau und der Gemeinde Grünow zur Beschulung der Schülerinnen und Schüler dieser Gemeinde in Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau in den Rechtsrahmen der §§ 101 und 106 Abs. 2 Satz 1 BbgSchulG i.V.m. §§ 1 und 23 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GKG zu stellen. Damit erhält die Stadt Prenzlau das Recht, die Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Grünow im Rahmen ihrer Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau einer bestimmten Schule zuzuweisen.
Die Gemeindevertretung Grünow hat in ihrer Sitzung am 12. Juli 2012 dem Abschluss dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zugestimmt.
Amt für Bildung, Kultur und Soziales