Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 25.10.2012 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Wortlaut:
Die Stadt Prenzlau gibt sich im Jahre 2013, nach der BbgKVerf § 26, (1), (2) und (3) eine Richtlinie "Ehrenbürgerrecht und Ehrenbezeichnung“, in der allumfassend erläutert wird, unter welchen Bedingungen die Ehrenbürgerschaft und Ehrenbezeichnung an Persönlichkeiten verliehen werden können und wie diese Vorgänge ablaufen.
Die Verleihung eines Ehrenbürgerrechtes oder Ehrenbezeichnung sind Verwaltungsakte.
Die SVV hat mit der Richtlinie für die Verleihung des Preises der Stadt Prenzlau erhebliche lehrreiche Erfahrungen machen müssen. Um nicht unvorbereitet für einen derartigen neuen Sachverhalt zu sein, muss eine neue Richtlinie geschaffen werden.
Anmerkung: Der § 26, (3) BbgKVerf ist besonders zu beachten.
SPD-Fraktion