Zur Kenntnisnahme im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales am 26.09.2012
Textauszug aus der Drucksache
Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Inhalt der Mitteilung:
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 20.11.1996 (Vorlage Nr. 2/877/I/10) wurde die Entscheidungsbefugnis über die Vergabe des Stadtwappens der Stadt Prenzlau dem Bürgermeister übertragen.
Dieser informiert den Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales über die getroffenen Entscheidungen.
Im Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum 30.06.2012 wurde folgenden Antragstellern die Verwendung des Stadtwappens genehmigt:
Antragsteller | Nutzung |
Fraktion „Wir Prenzlauer“ | - Internetauftritt der Fraktion „Wir Prenzlauer“ - Geschäftspost der Fraktion |
„Wir für Prenzlau e. V.“ |
Verwendung auf dem Titelblatt der Broschüre „Europäische Route der Backsteingotik“ |
IG Frauen und Familie Prenzlau e. V. | Verwendung auf einem Sticker anlässlich der Teilnahme am Kindertalentwettbewerb |
Stadt Templin |
Verwendung auf einem Schild mit einem Grußwort an die Stadt Prenzlau und die Landesgartenschau anlässlich der Einweihung des Brunnens am Kirchplatz in Templin |
Maika & Holger Schulz GbR Berufskleidung | Verwendung zum Besticken der Dienstkleidung „Stadtforst Prenzlau“ |
Darüber hinaus setze ich Sie in Kenntnis, dass dem zusätzlichen Antrag der Firma Maika & Holger Schulz GbR Berufskleidung zum Sticken des Stadtwappens der Stadt Prenzlau ohne konkreten Bezug gemäß der Richtlinie der Stadtverordnetenversammlung zur Führung des Stadtwappens vom 06.07.1994, nicht entsprochen wurde.
Hauptamt