Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 25.10.2012 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Wortlaut:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, bis Anfang des Jahres 2013 ergänzende Maßnahmen zur Durchsetzung vor allem des § 9 der oben genannten Verordnung der Stadt Prenzlau aufzuzeigen. Diese sind dem Ältestenrat der Stadt im Januar und den Stadtverordneten in der Januar/Februar-Sitzungsfolge vorzustellen. Gleichzeitig soll eine Auflistung der im Kalenderjahr 2012 vollzogenen Maßnahmen im Sinne des § 9 der Verordnung gegeben werden.
Die Durchsetzung der Verordnung wirft immer wieder Fragen auf und wird öffentlich - teilweise unsachlich - diskutiert. Um den Sachverhalt zielgerichtet und seriös diskutieren zu können, ist die Auflistung notwendig. Auch, wenn Prenzlau vergleichsweise weniger Probleme mit Verstößen gegen den Sinn der Verordnung aufweist, ist die konsequente Durchsetzung der Verordnung notwendig.
Fraktion DIE LINKE.Prenzlau